Beiträge - Neue Beitragsstruktur ab 2008
Der niedersächsische Gesetzgeber hat mit der
Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)
vom 26. 04. 2007 die Art und Weise der Berechnung
der Mindestbeiträge und der Erschwernisbeiträge
geändert.
Ab 2008 werden bei der Umlage der Verbandskosten
versiegelte Flächen stärker belastet und unversiegelte
Flächen entlastet:
►
Der Flächenbeitrag wurde von 27,00 €/ha
auf 25,00 €/ha gesenkt.
► Nach dem geänderten NWG entspricht der
Mindestbeitrag
dem Flächbeitrag = Hektarsatz =
25,00 €/Jahr.
Dieser sich aus der neuen Regelung ergebende Mindestbeitrag liegt
über der bis dahin zu zahlenden Mindestbeitragshöhe von 11,50 €/Jahr
bzw. 19,60 €/Jahr.
Der Verband kann an der gesetzlichen Vorgabe nichts ändern,
ihm ist kein Ermessen bei der Berechnung der neuen
Mindestbeitragshöhe eingeräumt.
►
Erschwernisbeiträge für versiegelte Flächen werden auf
weitere Nutzungsarten ausgedehnt
und anstatt mit dem 1-fachen oder 2-fachen Hektarsatz
nunmehr mit dem
1-fachen Hektarsatz - leicht versiegelte Flächen -
2,5-fachen Hektarsatz - mittelstark versiegelte Flächen -
4-fachen Hektarsatz - stärker versiegelten Flächen -
zusätzlich veranlagt.
Zusätzliche Informationen zur neuen Beitragsstruktur finden Sie hier auf
unserer Website unter
"Satzung"
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