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Neue Beitragsstruktur ab 2008

Der niedersächsische Gesetzgeber hat mit der Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 26. 04. 2007 die Art und Weise der Berechnung der Mindestbeiträge und der Erschwernisbeiträge geändert.

Ab 2008 werden bei der Umlage der Verbandskosten versiegelte Flächen stärker belastet und unversiegelte Flächen entlastet:

Der Flächenbeitrag wurde von 27,00 €/ha auf 25,00 €/ha gesenkt.
► Nach dem geänderten NWG entspricht der Mindestbeitrag dem Flächbeitrag = Hektarsatz = 25,00 €/Jahr. Dieser sich aus der neuen Regelung ergebende Mindestbeitrag liegt über der bis dahin zu zahlenden Mindestbeitragshöhe von 11,50 €/Jahr bzw. 19,60 €/Jahr. Der Verband kann an der gesetzlichen Vorgabe nichts ändern, ihm ist kein Ermessen bei der Berechnung der neuen Mindestbeitragshöhe eingeräumt.
Erschwernisbeiträge für versiegelte Flächen werden auf weitere Nutzungsarten ausgedehnt und anstatt mit dem 1-fachen oder 2-fachen Hektarsatz nunmehr mit dem
1-fachen Hektarsatz - leicht versiegelte Flächen -
2,5-fachen Hektarsatz - mittelstark versiegelte Flächen -
4-fachen Hektarsatz - stärker versiegelten Flächen -
zusätzlich veranlagt.


Zusätzliche Informationen zur neuen Beitragsstruktur finden Sie hier auf unserer Website unter "Satzung"

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