Bekanntmachungen

I. ENTWÄSSERUNGSVERBAND EMDEN
SITZ PEWSUM

1.) Die wahlberechtigten Mitglieder des I. Bezirkes des Verbandes werden hiermit zur

MITGLIEDERVERSAMMLUNG MIT
WAHLVORSCHLAG FÜR DIE NACHWAHL EINES VORSTANDSMITGLIEDES
UND
NACHWAHL EINES AUSSCHUSSMITGLIEDES


auf Dienstag, den 16. Januar 2024 um 10.00 Uhr in das Sportheim des "SV Concordia Suurhusen e.V.", Am Schiefen Turm 6, 26759 Hinte eingeladen.

Die Nachwahl ist erforderlich, weil das bisherige Vorstandsmitglied Hermann Borchers auf eigenen Wunsch ausgeschieden ist. Die Nachwahl eines Ausschussmitgliedes ist erforderlich und bindend, sofern ein aktuelles Ausschussmitglied als neues Vorstandsmitglied nachgewählt wird.

Der I. Bezirk umfasst die nachfolgenden Orte der Stadt Emden und der Gemeinde Hinte: Emden-Stadt, Harsweg, Larrelt, Uphusen, Wolthusen, Loppersum, Suurhusen, Twixlum und Logumer Vorwerk; einige Ortsteile gehören nur teilweise zum Bezirk I.

2.) Die wahlberechtigten Mitglieder des V. Bezirkes des Verbandes werden hiermit zur

MITGLIEDERVERSAMMLUNG MIT
WAHLVORSCHLAG FÜR DIE NEUWAHL EINES VORSTANDSMITGLIEDES
UND NEUWAHL VON ZWEI AUSSCHUSSMITGLIEDERN


auf Mittwoch, den 17. Januar 2024 um 10.00 Uhr in die Gaststätte "Meerwarthaus Ubben", Am Meer 2, 26624 Südbrookmerland eingeladen.

Es handelt sich um die turnusmäßige Wahl.

Der V. Bezirk umfasst die nachfolgenden Gemarkungen der Stadt Aurich sowie der Gemeinden Südbrookmerland und Ihlow: Aurich, Extum, Haxtum, Rahe, Westerende-Holzloog, Westerende-Kirchloog, Wiegboldsbur, Bedekaspel, Forlitz-Blaukirchen, Barstede, Walle und Sandhorst; einige Ortsteile gehören nur teilweise zum Bezirk V.

Für die oben genannten Wahlbezirke gilt folgendes:

Wahlberechtigt ist jedes Verbandsmitglied, das Beiträge in dem Wahlbezirk an den Verband zu zahlen hat. Jeder angefangene Beitrags-ha hat eine Stimme. Gewählt wird mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Verbandsmitglieder können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Stellvertreter vertreten lassen. Dieser darf nicht mehr als ein stimmberechtigtes Verbandsmitglied vertreten.

Niemand darf mehr als zwei Fünftel aller Stimmen aus eigenem oder übertragenem Recht auf sich vereinigen. Gewählt wird ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden. Die Wähler werden gebeten, die Beitragsbescheide mitzubringen, da hierauf die Mitgliedsnummern vermerkt sind.

Krummhörn - Pewsum, den 6. Januar 2024

Reinhard Behrends
- Obersielrichter -







I. Entwässerungsverband Emden
Jannes-Ohling-Str. 23
26736 Krummhörn

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Fax. 04923 / 9115 - 24

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